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Top | Abschrift von
Zusatzinfo der
Friedhofsverwaltung |
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| Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main |
| In der oben genannten Gebührenordnung ist der
Bereich "Rasengräber" noch nicht enthalten. Ein Informationsblatt wird von der Friedhofsverwaltung bei Anfragen separat ausgegeben. Hier der Inhalt des Informationsblattes (Abschrift 29.05.2007):
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Als Alternative zu den in der
Öffentlichkeit teilweise umstrittenen anonymen Gräbern werden auf 6 verschiedenen Frankfurter Friedhöfen Urnenwahl- und Urnenreihengräber in einer zusammenhängenden Rasenfläche als Rasengräber angeboten. Folgende Friedhöfe sind hiervon betroffen: Hauptfriedhof, Waldfriedhof Oberrad, Südfriedhof, Friedhof Westhausen, Friedhof Höchst und Parkfriedhof Heiligenstock. Jedes Grab kann mit einer individuellen Grabplatte abgedeckt werden, die erdbündig im Boden verlegt sein muss. Die Platten dürfen die Mindeststärke von 12 cm bzw. 14 cm nicht unterschreiten, damit sie frostsicher im Sandbett liegen und bei Bedarf von Mähfahrzeugen zu befahren sind, denn die Rasenflächen sollen zur Senkung der Grabunterhaltungskosten für die Kunden von wirtschaftlichen Großmähern gemäht werden. Applikationen sind wegen möglicher Stolpergefahr oder einer Beschädigung durch die Mähmaschinen nicht erlaubt. Möglich ist eine vertieft gehauene oder geblasene Schrift auf handwerklich bearbeiteter Grabplatte. Die Oberflächenbearbeitung soll wegen Rutschgefahr entsprechend rau und nicht poliert sein. Selbstverständlich gelten auch für diese Rasengräber die Maße und Bestimmungen der Friedhofsordnung ( siehe § 24, Abs. 6 ) und die Gebühren der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (siehe Pos. 4.1.3.1, 4.2.2.1 und 5.2.2). |
| Urnenreihengrab | Urnenwahlgrab | |||||
| Nutzungsrecht | 4.2.2.1 | 231,00 € | 4.1.3.1 | jährlich 38,00 € | ||
| Benutzung der Friedhofseinrichtungen |
5.2.2 | jährlich 15,00 € | 5.2.2 | jährlich 38,00 € | ||
| 2 | Zur Klärung von Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltung des jeweiligen Friedhofs oder an die Mitarbeiter unseres Sachgebietes. |
Ihr Sachgebiet für Gräber- und Bestattungsangelegenheiten (67.53) |
