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| Grabschändungen schon wieder an der selben Grabstätte im Gewann F |
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Grabschändung bezeichnet das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von
Gräbern und ist in Deutschland nach § 168 des Strafgesetzbuches (StGB)
als Störung der Totenruhe eine Straftat.
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Gewann F 130, schräg gegenüber der Mausoleum "Reichenbach-Lessonitz" steht ein 1909 entworfenes Postament aus rotem Sandstein, das eine Urne trägt. Vier puttenartige Kindergestalten nehmen diese in ihre Mitte. |
| Es ist eine Schande: In den ersten Maitagen 2008 wurde an dem obigen, denkmalgeschützten Grabmal der letzte Puttenkopf auch noch von Unbekannten abgeschlagen. Vermutlich zwischen dem 1. und 4. Mai 2008. Vor fast genau einem Jahr mußten schon drei der Kindergestalten ihre Köpfe lassen. |
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